mein-wirtschaftslexikon.de

Das einfach verständliche Wirtschaftslexikon!

Verweise

Beitragsüberwachung

Die Beitragsüberwachung stellt sicher, dass der Versicherte seinen gesetzlich vorgeschriebenen Mndestbetragbezahlt.


Begriff bewerten!

Beitragsüberwachung Bewertung: 0.0/5 (0 Stimmen abgegeben)