Unter Beitragsrückgewähr verstehen wir die Rückerstattung von Beiträgen oder zumindest Teilen davon.
Die Beitragsrückgewähr ist eine zusätzliche Leistung neben der Hauptleistung einer Versicherung.
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Die Beitragsrückgewähr ist eine zusätzliche Leistung neben der Hauptleistung einer Versicherung.