Unter beitragslosen Zeiten sieht man bei der Rentenversicherung Zeiträume an, die bei der Berechnung der Rentenhöhe bzw. des Antrittalters in die Berechnung mit einfliessen.
Unter beitragslosen Zeiten sieht man bei der Rentenversicherung Zeiträume an, die bei der Berechnung der Rentenhöhe bzw. des Antrittalters in die Berechnung mit einfliessen.