Unter behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen versteht man im Falle eines Versicherungsfall im Feuer-Schadensbereich die Beschränkung durch die Baubehörde, eine Immobilie wieder herzustellen.
Unter behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen versteht man im Falle eines Versicherungsfall im Feuer-Schadensbereich die Beschränkung durch die Baubehörde, eine Immobilie wieder herzustellen.