bedingtes Termingeschäft

Ein bedingtes Termingeschäft auf der Börse oder im allgemeinen Wirtschaftslebenbedeutet, dass eine Verpflichtung zum Kauf nur zu Stande kommt, wenn einer der Vertragspartner sein Recht des Rücktritts nicht einlöst. Der Rücktritt kann und wird in der Regel auch mit einem Reuegeld belegt.