Bebauungsplanung

Die zweite und rechtsverbindliche Stufe der Bauleitplanung wird Bebauungsplanung genannt. Die städtebaulichen Zielvorstellungen wird durch die Bebauungsplanung konkretisiert und hat rechtskräftige Bindung gegen jedermann. Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit für ihr Gebiet, die aber auch in die Zielvorstellungen von Raumordnung und Landesplanung eingebunden ist, ist die Bebauungsplanung.