Beauftragte treten für Unternehmen nach Außen als Vertreter auf, die in der Regel geschäftsfähig sind – also für das Unternehmen Geschäfte tätigen dürfen.
gesetzlich vorgeschriebene Beauftragte
Beauftragte sind auch Personen im Betrieb, die auch Grund gesetzlicher Vorgaben vorhanden sein müssen.
Beispiele für rechtlich vorgeschriebene Beauftragte:
– Abfallbeauftragter
– Sicherheitsbeauftrager
– Geldwäschebeauftragter
– Brandschutzbeauftragter
– Strahlenschutzbeauftragter