Bearbeiterurheberrecht

Das Bearbeiterurheberrecht entsteht mit und an der Bearbeitung eines Werkes. Die Bearbeitungen werden genauso wie selbstständige Werke selbst geschützt. Das Bearbeiterurheberrecht besteht 70 Jahre und erlischt auch nicht automatisch mit dem Urheberrecht des „originalen“ Werkes. Natürlich erwirbt der Bearbeiter kein Recht an dem originalen Werk.