BDizG

BDizG ist die Abkürung für Bundesdisziplinargericht.

Die Zuständigkeiten des Bundesdisziplinargericht wurden 1. Januar 2004 im Zuge einer Reform zu den Verwaltungsgerichten verschoben.

Somit hat das Bundesdisziplinargericht keine Zuständigkeit und ist in der aktuellen Rechtssprechung nicht mehr relevant.