Bauweisen

Die Bauweise entspricht der in den Bebauungsplänen ausgewiesenen Ausnützbarkeit der Bauplätze a) Die Gebäude müssen unter Einhaltung von Mindestabständen zur Bauplatzgrenze freistehend errichtet werden. b) gekuppelte Bauweise: An der gemeinsamen Bauplatzgrenze müssen die Gebäude nach dieser Bauweise aneinandergebaut werden. An allen anderen Seiten müssen sie frei stehen. c) Gruppenbauweise: Die Gebäude müssen auf den gemeinsamen Bauplatzgrenzen aneinander gebaut werden. d) geschlossene Bauweise: Die Gebäude müssen nach dieser Bauweise an den Baulinien von der einen seitlichen Bauplatzgrenze zur anderen durchgehend errichtet werden.