Bausparförderung

Die staatliche Begünstigung des Bausparens in Form von Wohnungsbauprämien oder durch Gewährung von Steuervorteilen im Rahmen der Zielsetzungen der Wohnungsbaupolitik, wird Bausparförderung genannt.
Das Wohnungsbauprämiengesetz ist die Rechtsgrundlage für die Prämiengewährung im Zuge der Bausparförderung.
Unter anderem sind bei der Bausparförderung Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen für den Wohnungsneubau und die Wohnungsmodernisierung begünstigt. Seit 1982 können auch Mieter bei der Finanzierung der Modernisierung ihrer Wohnung Bausparverträge prämien- bzw. steuerunschädlich einsetzen können.