Bauspar – Vertrag

Der Bausparvertrag ist ein Vertrag, den prämienbegünstigt eine natürliche Person abschließt und somit auf sein Sparguthaben, dass monatlich, jährlich oder einmalig erbracht wird, eine staatliche Prämie erhält. Bis zum 30.11. jedes Jahres wird die Prämie für den Bausparvertrag für das Folgejahr vom Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben. Diese Prämie kann zwischen 3 % und 8 % schwanken. Die Bausparprämie für den Bausparvertrag wird allerdings nur dann bezahlt, wenn die höchste steuerlich förderbare Beitragsleistung pro Person (1000 Euro) nur einmal pro Person und Jahr ausgenutzt wird. Der Sparer eine Abgabenerklärung unterschreibt und die Sozialversicherungsnummer jener natürlicher Person, für die die Prämie bezogen wird, angegeben ist. Die Mindestlaufzeit eines Bausparvertrages liegt bei 6 Jahren. Diese 6 Jahre sind die gesetzliche Mindestbindefrist.