Baurechtsgrund

Der Baurechtsgrund ist im Wesentlichen ein Pachtgrundstück, dass für eine langfristige Nutzungsdauer verpachtet wird. Die Pachtdauer ist meist 100 Jahre. Nach der Laufzeit, fällt das Grundstück sowie die Gebäude am Grundstück an den Eigentümer zurück.
Baurechtsgründe werden aber meist mit einer Kaufoption vergeben. Baurechtsgründe werden meist von Bundesländern oder Gemeinden vergeben. Die Grundstücksgröße liegt in der Regel um 700m². Ziel der Vergabe von Baurechtsgründen ist es, jungen Familien den Weg zum Eigenheim finnaziell zuerleichtern.