Baurecht

Das Baurecht hat zwei Bedeutungen: a) Nach öffentlich-rechtlichen Sinn ist das Baurecht die Gesamtheit jener Vorschriften, die bestimmen, wo und wie gebaut werden darf. b) Das Baurecht im privatrechtlichen Sinn ist das eingeräumte Recht für den Grundeigentümer für bestimmte Zeit (min. 10 Jahre und höchstens 100 Jahre), auf oder unter dem Grundstücke ein Bauwerk zu errichten und zu erhalten. Durch Eintragung im Grundbuch entsteht das Baurecht und ist auch übertragbar. Der Bauberechtigte hat aufgrund des Baurechts an den Grundstückseigentümer ein Entgelt zu entrichten. Erlischt das Baurecht, so fällt das Bauwerk an den Grundstückseigentümer zurück.