Bauherr

Den Eigentümer eines im Bau befindlichen Gebäudes nennt man Bauherr. Sowohl natürliche Personen (Einzelpersonen, „Bauherrengemeinschaften“) als auch juristische Personen (zum Beispiel Wohnungsunternehmen) können als Bauherren auftreten. Die Beschaffung der Finanzmittel, die Erteilung der Planungs- und Bauaufträge und die Übernahme des Risiko und die Verantwortung gehören zu den Aufgaben des Bauherren. Der Bauherr muss allerdings bei der Bauausführung bestimmte Auflagen beachten. Darüber hinaus ist bei Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel die Verfügbarkeit seines Objektes eingeschränkt (Kostenmiete, Belegungsbindung). An einen Bauträger (zum Beispiel ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen) kann der Bauherr einen Teil seiner Funktionen übertragen, der dann im Wesentlichen als Bauherr auftritt.