Baubewilligung

Die Baubewilligung ist ein Bescheid der Baubehörde mit dem das vorangegangene Bauansuchen (An-, Zu- und Neubau, Abbruch von Gebäuden usw.) genehmigt wird. Die Baubewilligung wird nach der Wiener Bauordnung nach 2 Jahren unwirksam, wenn nicht mit dem Bau begonnen wird und wenn nicht innerhalb von 2 Jahren der Bau fertig gestellt wird. Die Fristen der Baubewilligung können über Ansuchen verlängert werden.