Mit dem Bauauftrag erteilt die Baubehörde dem Eigentümer einer Baulichkeit mittels Bescheid die Herstellung des Zustandes, der der seinerzeitigen Benützungsbewilligung entspricht.
Mit dem Bauauftrag erteilt die Baubehörde dem Eigentümer einer Baulichkeit mittels Bescheid die Herstellung des Zustandes, der der seinerzeitigen Benützungsbewilligung entspricht.