BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag

BAT steht für den Bundes-Angestelltentarifvertrag. Der BAT ist der Tariffvertrag der Angestellten im Öffentlichen Dienst. Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) wurde am 1. April 1961 ins Leben gerufen und galt bis zum 30. September 2005 beim Bund bzw. den Kommunen und bis zum 31. Oktober 2006 in den Ländern. Als Ausnahme galt der BAT in Hessen und Berlin noch bis Anfang 2010.
Alle alten Tariffe wurden für Angestellte des Bundes und der Kommunen zum 1. Oktober 2005 durch einen einheitlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt.