Bargründung

Der Begriff Bargründung kommt aus dem Gebiet der Existenzgründung und ist eine Sonderform der Gründung einer AG.

Bei der Bargründung wird das Eigenkapital durch Geldeinlagen der Gründer direkt in bar aufgebracht wird.

Der Gegensatz der Bargründung einer Kapitalgesellschaft ist die Sachgründung oder Schein-Bargründung.