Bargeldlose Zahlung

Ein Zahlungsvorgang, bei dem nicht Bargeld (Banknoten, Münzen) den Besitzer wechselt, sondern Buchgeld, das heißt ein tägliches fälliges Guthaben bei einer Universalbank (wobei Guthaben auch die noch nicht beanspruchten Kreditzusagen der Universalbank einschließt), wird als bargeldlose Zahlung bezeichnet. In zwei Richtungen sind bargeldlose Zahlungen möglich:
–    Indem der Zahlende (Schuldner) seiner Bank den Auftrag erteilt, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Betrag an einen bestimmten Dritten durch Gutschrift auf dessen Konto zu zahlen (Überweisung), wird der Vorgang der bargeldlosen Zahlung ausgelöst. Auch kann der Auftrag in regelmäßigen Abständen wiederholt werden (Dauerauftrag).
–    Indem der Zahlungsempfänger (Gläubiger) seiner Bank den Auftrag erteilt, einen bestimmten Betrag vom Konto eines bestimmten Dritten abzuziehen und seinem Konto gutzuschreiben (Inkassoauftrag), kann der Vorgang der bargeldlosen Zahlung ausgelöst werden. Wenn der Kunde nachweist, dass er zu einer solchen Verfügung über das Konto des Dritten berechtigt ist, kann die Bank den Auftrag der bargeldlosen Zahlung durchführen. Das dafür gebräuchliche Legitimationspapier ist der Scheck. Die Lastschrift wird zur bargeldlosen Zahlung herangezogen, wenn regelmäßig Beträge von einem bestimmten Konto eingezogen werden.
Die bargeldlose Zahlung macht einen wachsenden Anteil am gesamten Zahlungsverkehr aus.