Bardepot

Das Bardepot ist eine Einlage, die inländische Nichtbanken zinslos auf einem Sonderkonto bei der Deutschen Bundesbank halten müssen. Aus dem Bardepotsatz und den depotpflichtigen Verbindlichkeiten (im wesentlichen im Ausland aufgenommene Kredite) errechnet sich die Höhe des Bardepots. Durch das Bardepot soll die Kreditaufnahme im Ausland verteuert werden und dadurch weniger attraktiv für Inländer sein. Über das Außenwirtschaftsgesetz von 1.1.1972 wurde das Instrument des Bardepots erschaffen. Bei der Bundesregierung liegt die Kompetenz zum Einsatz dieses Instruments, die die Ermächtigung zur Festlegung des Bardepots auf die Deutsche Bundesbank übertragen kann.