Bankzinsen

Bankzinsen sind eine in Geld zu entrichtende Gegenleistung

Wann es sich bei einer darzubringenden Leistung um Bankzinsen handelt, hängt nicht von der Leistungsbezeichnung, sondern vom wahren wirtschaftlichen Zweck ab. Das Wissen darum ist für eine Finanzbuchhaltung in Unternehmen, die der gesetzlich geregelten Buchführungs- und Bilanzierungspflicht unterliegen, existenziell. Nicht zu den Bankzinsen zählen Kreditkosten wie Gebühren oder Provisionen sowie beispielsweise Bereitstellungszinsen, die bei Bau- oder Immobilienfinanzierung zur Anwendung kommen können.

Die Höhe der Bankzinsen ist als Teil der Vertragsfreiheit gesetzlich nicht begrenzt. Von Zinswucher spricht man, wenn beispielsweise bei Kleinkrediten oder Teilzahlungskrediten die Zinsfreiheit für deutlich überhöhte Bankzinsen missbraucht wird. Wie in der Marktwirtschaft üblich, bestimmen zum großen Teil Angebot und Nachfrage die Zinshöhe. Weil jedoch Zinsniveau sowie eine staatliche Steuerung des Geld- und Kapitalmarkts Verbraucher- oder Sparverhalten und Investitionen durchaus beeinflussen, werden Bankzinsen auf der Grundlage von in Prozent ausgedrückten Zinssätzen berechnet. Derer gibt es allerdings fast unüberschaubar viele, zudem passen sich Zinssätze immer wieder veränderten Weltmarktbedingungen an. Andererseits kann die Höhe der Bankzinsen von weiteren Kriterien abhängig gemacht werden. Beispiele: Die Zinssumme wird in einem Betrag geleistet; die Zinssumme wird vor der auszuzahlenden Kreditsumme fällig; die Zinssumme wird vom ungewissen Ausgang einer Unternehmeraktivität abhängig gemacht.

Wichtige Zinssätze, die Bankzinsen maßgeblich beeinflussen, sind unter anderem:
Leitzins, den Zentralbanken (hierzulande: Europäische Zentralbank, EZB) festlegen
– Bank- und Sparkassenzinssätze, wie Kreditzins, Effektivzins, Hypothekenzins, Überziehungszins.

Bankzinsen, die ein Kreditinstitut vom Kreditnehmer zwecks Tilgung erhält, heißen Sollzins. Im umgekehrten Fall sind Spareinlagen-Vergütungen an Bankkunden Habenzinsen. Aus Unternehmersicht erscheinen die bilanzierungspflichtigen Bankzinsen als Aufwendung in der GuV.