Bankdarlehen

Bankdarlehen: Umgangssprachliches Synonym für Kredit

Bankdarlehen ist die Bezeichnung für eine Form des Kredits. Weil es sich um die am häufigsten vorkommende handelt, wird im allgemeinen Sprachgebrauch Bankdarlehen gleichbedeutend als Kredit bezeichnet. Während das Darlehen allgemein mit der Hergabe von Geld oder vertretbaren Sachen definiert wird, stellt das Bankdarlehen die Beteiligung eines Kreditinstituts bereits dar. Aus einem Bankdarlehensvertrag ergibt sich für das Kreditinstitut die Verpflichtung, die festgemachte Darlehenssumme zum Fixtermin dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Ein Darlehensgeber erbringt seine Leistung in der Gegenwart und wird dadurch zum Gläubiger. Schuldner ist der Darlehensnehmer, welcher vertragliche Gegenleistungen zukünftig erbringt.

Es gibt kurzfristige und langfristige Bankdarlehen, solche für Unternehmen oder private Kunden sowie, beispielsweise bei staatlichen Förderprogrammen, zinsfreie oder zinsverbilligte Darlehen, die jedoch meistens über Geschäftsbanken zu beantragen sind. Modifikationen zwischen Bankdarlehen und sonstigen Finanzierungen sind als Folge der Globalisierung fließend. Denn größeren, weltweit agierenden Unternehmen eröffneten sich mit der direkten Nutzung des internationalen Kapitalmarkts neue Methoden der Finanzierung (Großkredit).

Als Kreditgeber für Bankdarlehen fungieren Kreditinstitute jeglicher Art, was Universalbanken, Geschäftsbanken, Zentralbanken, Bausparkassen oder Spezialbanken, beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie ein Bankenkonsortium sein kann. Im Regelfall vergibt jedes Kreditinstitut Bankdarlehen unter Einhaltung üblicher Standards sowie vergleichbarer Richtlinien. Dazu gehören unter anderem: Volljährigkeit des Darlehensnehmers, schriftlicher Kreditantrag, Bonitätsprüfung einschließlich Schufa-Auskunft, gestellte Sicherheiten, Rückzahlungsmodalitäten wie Laufzeit, Tilgung, Zinssätze, Restschuldversicherung; weitere spezifische Kreditkosten sind möglich. Den effektiven Jahreszins ziehen Privatkunden für eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Bankdarlehen heran. Kreditinstitute unterliegen insgesamt zwar der Bankenaufsicht, in Deutschland die BaFin, was allerdings in Einzelfällen „Sittenwidrigkeit“ im Kreditgeschäft nicht ausschließen kann.

Rechtlich ordnen sich Bankdarlehen in die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB, §§ 488 ff.) und des Kreditwesengesetzes (KWG) ein.