Bank – Garantie

Um ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines Geldinstitutes an eine dritte Person, handelt es sich bei einer Bankgarantie. Innerhalb einer fixierten Frist muss der garantierte Betrag der Bankgarantie auf Anforderung sofort ohne Überprüfung der Rechtsgrundlage an die dritte Person ausbezahlt werden. Bankgarantien werden im Privatbereich meist beim Kauf von Fertigteilhäusern eingesetzt.