Die Bagatellklausel kommt aus dem Versicherungswesen. Die Bagatellklausel besagt, dass der Versicherer nicht für den Schaden eintreten muss, wenn der Schaden nur wenige Prozent der Versicherungssumme ausmacht.
Die Bagatellklausel kommt aus dem Versicherungswesen. Die Bagatellklausel besagt, dass der Versicherer nicht für den Schaden eintreten muss, wenn der Schaden nur wenige Prozent der Versicherungssumme ausmacht.