Avalkredit

Wenn ein Kreditinstitut gegenüber dem Gläubiger eines Unternehmens ein bedingtes Zahlungsversprechen in Form einer Bürgschaft oder Garantie abgibt, spricht man von einem Avalkredit. Der Avalkredit ist wie der Akzeptkredit eine Form der Kreditleihe, das heißt durch die zusätzliche Haftung des Avalkreditgebers kann sich der Kreditnehmer bei dem durch Aval Begünstigten Kredite beschaffen.
Kommt der Kreditnehmer seinen Hauptverbindlichkeiten nicht nach, so weist der Avalkreditgeber eine echte Verbindlichkeit auf. Zum Beispiel bei der Zollbürgschaft (Stundung der Zölle), dem Frachtstundungsaval, der Bietungsgarantie (Garantie eines Kreditinstituts für die Zahlung von Konventionalstrafen durch einen Anbieter, der bei einer ausgeschriebenen Lieferung oder Leistung den Zuschlag erhält, die Verträge schließlich aber doch nicht abschließt), der Anzahlungs- und der Gewährleistungsgarantie findet der Avalkredit seine Anwendungen.
Für die Bereitstellung von Avalkrediten berechnet das Kreditinstitut eine im voraus zu entrichtende Avalprovision, deren Höhe von Art und Umfang der eingegangenen Eventualverbindlichkeiten, ihrer Laufzeit und der Einschätzung des Risikos unter Berücksichtigung vorhandener Sicherheiten abhängt.