Ausverkauf

Der Ausverkauf ist eine Verkaufsveranstaltung, die in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen nur mit folgenden drei Zwecken angekündigt werden darf:
– Aufgabe des Geschäftsbetriebes einer rechtlich selbständigen Zweigniederlassung
– Aufgabe einer einzelnen Warengattung (ein Produkt wird aus dem Verkaufssortiment genommen).
– Aufgabe des gesamten Geschäftsbetriebes
Der zuständigen Behörde müssen Ausverkäufe gemeldet werden. Eine einjährige Sperrfrist gilt für Ausverkaufende und auch für deren Familienangehörige.