Außenwirtschaftsverkehr

Als Außenwirtschaftsverkehr gilt der Ware-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstiger Wirtschafsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten sowie der Verkehr mit Auslandswerten und mit Gold zwischen Gebietsansässigen. Im Rahmen der Außenwirtschaftspolitik nach Maßgabe der Außenwirtschaftsordnung erfolgen Beschränkungen und/oder Regelungen des Außenwirtschaftsverkehrs.