Außenhandelsfinanzierung

Die Außenhandelsfinanzierung wird auch Exportfinanzierung genannt. Die Bezahlung von Dienstleistungen und Güter im grenzüberschreitenden Güterverkehr erfolgt entweder sofort oder ist mit der Inanspruchnahme von Krediten und damit auch mit dem Einsatz fremder Haftung (zum Beispiel über die Bank) verbunden. Die Außenhandelsfinanzierung hat durch die Zunahme des Welthandels stark an Bedeutung gewonnen.
Sowohl durch den Exporteur als auch durch den Importeur kann die Außenhandelsfinanzierung in Anspruch genommen werden. Nach der Art des Warengeschäfts (bei Konsumgütern im Allgemeinen kurzfristig, bei Investitionsgütern oft mittel- oder langfristig) richten sich die Laufzeiten der Außenhandelsfinanzierungen.
Vor allem Anzahlung, Handelswechsel (Warenwechsel), Akkreditiv, Zahlungsauftrag, Devisentermingeschäft (financial futures) und Factoring gehören zu den kurzfristigen Außenhandelsfinanzierungen.
Zwei Arten von Risiko sind bei der Finanzierung von Exporten und Importen zu beachten:
– Gerät der Abnehmer der Ware in wirtschaftliche Schwierigkeiten (Liquiditätsengpässe, Konkurs, etc), spricht man vom wirtschaftlichen Risiko.
– In Unruhen oder kriegerischen Auseinandersetzungen, in Zahlungsverboten, Schulden-Moratorien, sowie Import- bzw. Exportbeschränkungen sind politische Risiken begründet.
Speziellen Formen der Außenhandelsfinanzierung (zum Beispiel Begrenzung des Währungsrisikos durch Devisentermingeschäfte oder Fremdwährungskredite) dienen die Absicherungen gegenüber politischen und wirtschaftlichen Risiken.