Ausgliederung

Durch eine Ausgliederung kann ein Konzern entstehen, indem eine bisherige Einheitsunternehmung im Rahmen der vorhandenen Kapazität bislang rechtlich unselbständige Betriebsabteilungen ausgegliedert und sie fortan durch eine Gründung als rechtlich selbständige Konzernunternehmung am Wirtschaftsleben teilnehmen lässt. Die Ausgliederung eines Konzerns kann produktbezogen erfolgen. Dann betrifft sie alle mit einem Leistungsobjekt verbundenen Tätigkeiten. Wenn lediglich einzelne Unternehmensfunktionen wie zum Beispiel der Verkauf oder die Forschung verselbständigt werden, dann spricht man von einer funktionsbezogenen Ausgliederung. Bei der ortsbezogenen Ausgliederung könne auch örtlich zusammenliegende Betriebsstätten die rechtliche Selbstständigkeit erhalten.