Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko wird auch als Verlustrisiko bezeichnet. Die Gefahr der teilweisen oder völligen Undurchsetzbarkeit eines Zahlungsanspruchs, der verschieden begründet sein kann (zum Beispiel Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverweigerung des Kreditnehmers), wird als Ausfallrisiko bezeichnet. Nicht nur für Banken, die sich durch Kreditprüfung und Kreditüberwachung vor derartigen Risiken schützen versuchen, sondern in geringerem Umfang auch für private Kapitalanleger (zum Beispiel wenn über eine Unternehmung, von der ein Anleger Anteile oder festverzinsliche Wertpapiere erworben hat, der Konkurs eröffnet wird), besteht das Ausfallrisiko.