Ausbildungserfolg

Durch die Abschlussprüfung wird in den anerkannten Ausbildungsberufen gemäß Berufsbildungsgesetz der Ausbildungserfolg ermittelt. Das Ziel, der von der zuständigen Prüfungskommission abgenommenen Abschlussprüfung ist es, festzustellen, ob der Auszubildende die erforderliche Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnissen besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut ist. Für den Ausbildungserfolg ist bei der Abschlussprüfung die jeweils geltende Ausbildungsordnung zugrunde zu legen.
Der Auszubildende weist durch das Bestehen der Abschlussprüfung nach, dass er das Ausbildungsziel erreicht hat und der Zweck der Ausbildung erfüllt ist. Wird die Abschlussprüfung vom Auszubildenden nicht bestanden und somit der Ausbildungserfolg nicht erreicht, ist der Auszubildende verpflichtet auf Wunsch des Auszubildenden die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung fortzusetzen. Der Auszubildende kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholen.