Aufschließungskosten

Die Aufschließungskosten sind Beiträge zu den Kosten der Errichtung der für einen Baugrund notwendigen Entsorgungs- und Versorgungsanlagen einschließlich der Anschlussgebühren (Kanal, Wasserleitung, Elektrizität, Gas,…), die vom Grundeigentümer zu entrichten sind.