Aufgaben des Aufsichtsrates

Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Er setzt Ausschüsse ein. Wichtigen Beschlüssen des Vorstandes muss der Aufsichtsrat zustimmen, wie beispielsweise der Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung des Vortandes, der Erteilung von Prokura und Handlungsvollmachten sowie Großveranlagungen bzw. Großbeteiligungen. Weiters wird vom Aufsichtsrat der Jahresabschluss festgestellt. Er muss den Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverteilung und den Lagebericht prüfen und der Hauptversammlung darüber berichten.