Auffanggesellschaft

Eine Auffanggesellschaft wird gegründet, um ein Unternehmen das in die Insolvenz geschlittert ist teilweise weiterführen zu können. 
Das Ziel der Auffanggesellschaft ist die Sanierung des insolventen Unternehmens.

Merkmale der Auffanggesellschaft
– Gläubiger und Schuldner gründen gemeinsam diese Gesellschaft
– Betriebsmittel und Mitarbeiter werden von der Auffanggesellschaft übernommen
– Verbindlichkeiten bleiben in der insolventen Gesellschaft 
– erwirtschaftete Gewinne bleiben aber auch im insolventen Unternehmen

Gründe zur Gründung einer Auffanggesellschaft
– Produkte, die grundsätzlich am Markt erfolgreich sein können sind vorhanden
– Chance der Gläubiger einen Teil der Schulden zurückzubekommen
– Schutz der Arbeitsplätze
– Gläubiger sehen Chancen zum Turn-Around

Sanierungskonzept der Auffanggesellschaft
Eine Auffanggesellschaft ist ein Instrument zur Sanierung eines Unternehmens. Dabei wird ein Sanierungskonzept erstellt.
Meist sind Sofortmaßnahmen nötig, um den Geschäftsbetrieb weiterführen zu können.
Aber um langfristig wieder auf Erfolgskurs gehen zu können, muss Ursachenforschung betrieben werden. Das Sanierungskonzept umfasst aber auch die weitere Planung und Ausrichtung am Markt. In diesem Zusammenhang wird ein strategischer Plan erstellt um umgesetzt.

Eine Auffanggesellschaft ist aber keine Beschäftigungsgesellschaft!