Assanierungsgebiet

Die Landesregierung kann auf Grund des Stadterneuerungsgesetzes ein Gemeindegebiet oder einen Teil eines Gemeindegebietes (z.B. bei städtebaulichen Missständen) durch Verordnung zum Assanierungsgebiert erklären. Die Gemeinde hat im Falle eines Verkaufes von Grundstücken aus einem Assanierungsgebiet ein Vorkaufrecht. Macht die Gemeinde davon keinen Gebrauch, dann muss eine behördliche Genehmigung für den Verkauf an einen Dritten eingeholt werden. Im Grundbuch wird ebenfalls angemerkt, dass sich das zum Verkauf stehende Grundstück im einem Assanierungsgebiet befindet.