Arbeitszeit

Die Arbeitszeit wird als Dauer der betrieblichen Anwesenheit oder Arbeitstätigkeit eines Arbeitnehmers gesehen. Nach täglicher, wöchentlicher, jährlicher Arbeitszeit und Lebensarbeitszeit wird je nach Betrachtungszeitraum unterschieden. Die Arbeitnehmer werden vom Gesetzgeber (Arbeitszeitordnung, Jugendarbeitsschutz) vor gesundheitsschädigender Arbeitsüberlastung und garantiert den Arbeitnehmern ein vernünftiges Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit.
Starre und flexible Arbeitszeiten sind zu unterscheiden. Eine feste Anzahl von Arbeitsstunden pro Tag ist bei der starren Arbeitszeit vorgesehen, deren Beginn und Ende auf Dauer festgelegt sind. Dabei wird die Einhaltung der festgelegten Zeitgrenzen überwacht. Wird die starre Arbeitszeit nicht eingehalten, gilt das als Unpünktlichkeit und ruft Sanktionen hervor. Formen der Arbeitszeitorganisation, in denen einer festen Mindestarbeitszeit (Kernzeit, Kontaktzeit, Kommunikationszeit; Festzeit, Blockzeit) Gleitzeit-Spannen vor- und nachgelagert sind, innerhalb derer die Mitarbeiter Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst festlegen, wird als gleitende Arbeitszeit gesehen.