Arbeitsunfähigkeit

Wenn die zuletzt verrichtete Arbeit wegen Krankheit nicht oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung ausgeführt werden kann, spricht man von einer Arbeitsunfähigkeit. Die Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist die Arbeitsunfähigkeit. Sie wird in der Regel vom behandelnden Arzt des Versicherten bescheinigt. Der Krankenkasse wird vom behandelnden Arzt  die Befunde und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt und stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber aus.