Arbeitsstättenverordnung

Vielfältige gesetzliche Regelungen über Errichtungen, Einrichtungen und Unterhaltung von Arbeitsstätten, dienen dem Schutz der Arbeitnehmer in den Arbeitsstätten. Mit der Arbeitsstättenverordnung vom 20.3.1975 wurde versucht eine einheitliche Regelung zu treffen. Durch die Arbeitsstättenverordnung werden Anforderungen an Betriebsräume und Arbeitsräume (Lüftung, Raumtemperatur, Beleuchtung, Türen und Tore, Schutz gegen Gase, Dämpfe, Nebel, Staub, Lärm, Anforderungen an Verkehrswege usw.) festgesetzt. Darüber hinaus schreibt die Arbeitsstättenverordnung die Einrichtung besonderer Pausen- und Bereitschaftsliegeräume für körperliche Ausgleichsübungen, Sanitärräume und so weiter vor.