Arbeitsstätte

Als eine Arbeitsstätte gilt eine örtliche Einheit, das heißt eine abgetrennte Räumlichkeit, in denen unter Einschluss des Leiters mindestens eine Person haupt- oder nebenberuflich ständig tätig ist. Für die Arbeitsstättenzahlung und das Steuerrecht ist die Abgrenzung der Arbeitsstätte bedeutsam.