Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz wurde am 12.12.1973 erlassen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz (Unfallschutz) und die medizinische Betreuung der Arbeitnehmer im Betrieb sicherzustellen. Durch das Arbeitssicherheitsgesetz wird den Arbeitgebern aufgetragen, unter Mitwirkung des Betriebsrates Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure) zu bestellen.