Arbeitsrechtliche Normen und Vereinbarungen

Durch arbeitsrechtliche Normen und Vereinbarungen wird die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt. Bei der Gestaltung dieser Beziehung müssen sich beide Parteien an arbeitsrechtliche Normen und Vereinbarungen halten, auf die sie sich im Rahmen eines Arbeitsvertrages verpflichtet haben. Das Arbeitsverhältnis wird grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag begründet. Neben den zwingenden Gesetzesbestimmungen wirken auch Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen auf den Vertragsinhalt des Arbeitsvertrages ein. Für die Gestaltung der arbeitsrechtlichen Normen und Vereinbarungen relevante Akteure sind:
– Betriebsversammlung, Betriebsrat, Konzernvertretung und Arbeitgeber sowie
– Gesetzliche und freiwillige Vertretungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Arbeitgeber setzen sich mit den Arbeitsvertretern zusammen, wenn arbeitsrechtliche Vereinbarungen auf Betriebsebene geschlossen werden. Sie beraten dabei über Betriebsvereinbarungen. Auf Branchenebene von gesetzlichen und freiwilligen Vertretungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber werden Kollektivverträge ausgehandelt. Innerhalb ihres Geltungsbereiches sind die Bestimmungen des Kollektivvertrages die vertragliche Grundlage für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer Firma.