Arbeitsmarktreform

Die Arbeitsmarktreform bezeichnet eine Umgestaltung der staatlichen Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel, eine effizientere Arbeitsvermittlung zu erreichen. In Deutschland ist der Begriff quasi gleichzusetzen mit der Umstellung der Arbeitsmarktpolitik auf das Hartz-Konzept, das schrittweise ab 2003 zum Tragen kam. Anlass waren geschönte Angaben zu Vermittlungsstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit sowie zum Umfang des Verwaltungspersonals im Verhältnis zu tatsächlichen Vermittlern. Das Ziel des Konzeptes, innerhalb von vier Jahren die Arbeitslosenzahl von damaligen 4 Millionen zu halbieren, konnte nicht annähernd erreicht werden.

Mit Umsetzung der letzten Vorschläge der Hartz-Kommision zum 1. Janur 2005 traten die Hartz-4 Regelungen in Kraft, auch wenn nicht alles so realisiert werden konnte, wie ursprungs von der Kommision vorgesehen. Im Zuge dessen wurden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (ALG II, oder „Hartz-4“) zusammengeführt und auf einem Niveau unter der bisherigen Sozialhilfe angesetzt. Verwaltet wird das Konstrukt seitdem von der Agentur für Arbeit, wobei Gemeinden auch die Möglichkeit der Eigenbetreuung von Langzeitarbeitslosen gegeben wird.

Teil der Arbeitsmarktreform war außerdem das Heruntersetzen des Zeitraumes, in dem Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden kann. Die Bezugsdauer wurde auf 18 Monate reduziert, lediglich über 58-jährige können unter bestimmten Gegebenheiten und Voraussetzungen 24 Monate lang ALG I beziehen, anschließend muss ALG II bezogen werden.

Rückblickend lässt sich feststellen, dass die Arbeitsmarktreform weitaus mehr Kosten verursacht hat, als geplant. Ursprünglich war eine Kostensenkung für den Sozialstaat durch das Konzept beabsichtigt gewesen, wovon jedoch das Gegenteil eingetreten ist. Die unklare Gesetzesgebung und die damit verbundenen zahlreichen Klagen ließen die Kosten fast auf das Doppelte anschwellen. Im Jahr 2005 lagen die Erwartungen bei ca. 14,6 Milliarden Euro. Die tatsächlichen damaligen Kosten beliefen sich allerdings auf 25,6 Milliarden Euro.