Arbeitslosigkeit

Zur Berechnung der Arbeitslosenquote können zwei verschiedene Modelle herangezogen werden. Das Arbeitsmarktservice Österreich erfasst alle bei den Arbeitsämtern vorgemerkten Arbeitslosen. Die Anzahl der unselbständig Erwerbstätigen, das heißt die Anzahl der unselbständig Beschäftigten und der Arbeitslosen, ist die Basis der Berechnung. Die Grundaussage daraus ist, wer nicht beim Arbeitsamt als Arbeitsloser vorgemerkt ist, wird in der Statistik auch nicht erfasst.
Möchte man die Arbeitslosigkeit internationale vergleichbar machen und möglichst auch die versteckt Arbeitslosigkeit erfassen, kann man eine zweite Arbeitslosenquote nach EU-Norm berechnen. Dabei wird die Anzahl der Arbeitslosen nach dem Mirkozensus ermittelt. Außerdem versteht man bei der EU-Norm unter unselbständigen Erwerbspersonen die unselbständig Beschäftigten, die selbständig Erwerbstätigen und die Arbeitslosen. Alle Personen (im erwerbsfähigen Alter), die bei der Mikrozensuserhebung angeben, arbeitslos zu sein, aktiv einen Arbeitsplatz zu suchen und sofort für einen neuen Arbeitsplatz verfügbar sind, gelten als „arbeitslos gemäß Mikrozensus“. Um die Arbeitslosigkeit bekämpfen zu können und die Arbeitslosenquote zu reduzieren, müssen erst die Ursachen dafür herausgefunden werden. Mögliche Ursachen der Arbeitslosigkeit können sein: Einfluss der Saison, schlechte Wirtschaft, Änderung der Nachfragestruktur, Automatisierung, technologische Veränderungen und mangelnde Qualifikation. Für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stehen der Volkswirtschaft die Instrumente der Geld- und Fiskalpolitik zur Verfügung.