Arbeitslosenunterstützung (Österreich)

Arbeitslosengeld
Notstandsgeld
Wohnbeihilfen
Gebührenbefreiung Radio- und Fernsehgebühren
Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt
Regionale Unterstützung

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld besteht aus
• einem Grundbetrag
• Familienzuschlägen
• Ergänzungsbetrag

Wie komme ich zum Arbeitslosengeld?
Gehen Sie am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit direkt zum AMS und sprechen Sie mit einem Berater. Dieser gibt Ihnen das passende Antragsformular.

Wo erhalte ich das Antragsformular?
Direkt beim Arbeitsmarktservice.

Kann ich Arbeitslosengeld und Kinderbetreuungsgeld beziehen?
Ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosengeld ist möglich.

Wie lange wird das Arbeitslosengeld ausbezahlt?
Das Arbeitslosengeld wird i.d.R. 20 Wochen lang ausbezahlt. 30 Wochen sind möglich, wenn in den letzten 5 Jahren 156 Wochen Arbeitslosenversicherung bezahlt wurde.
Für Arbeitslose ab 40 Lebensjahren gibt es Sonderregelungen.

Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich nach dem Arbeitslosengeld?
Nach Ende eines Bezuges von Arbeitslosengeld oder Karenzgeld kann Notstandshilfe beantragt werden.

Wie hoch wird mein Arbeitslosengeld ausfallen?
Das Bundesrechenzentrum bietet ein Online-Service an, mit dem Sie Ihr Arbeitslosengeld direkt berechnen können.

Notstandshilfe

Nach Ende des Bezugs des Arbeitslosengeldes kann Notstandshilfe beantragt werden.

Wer hat Anspruch auf Notstandshilfe?
Anspruch hat, wer arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist.
Zusätzlich muss eine Notlage vorliegen.

Was ist eine Notlage?
Bei der Beurteilung der Notlage werden die finanziellen Verhältnisse aller im gemeinsamen Haushalt lebender Personen (Lebensgefährten, Ehepartner usw.) berücksichtigt.

Wie hoch ist das Notstandsgeld?
95% des zuvorbezogenen Arbeitslosengeld, wobei eine Begrenzung nach oben eingezogen ist.

Wie lange bekommt man das Notstandsgeld?
Die Notstandshilfe ist zeitlich unbegrenzt, wird aber mit 52 Wochen befristet. Danach ist neuerlich ein Antrag auf Notstandshilfe zu stellen.

Wo erhalte ich das Antragsformular?
Direkt beim Arbeitsmarktservice.

Wohnbeihilfen

Wohnbeihilfen werden von den Ländern geregelt. Daher gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Ansprechpartner sind die Landesregierungen bzw. das Magistrat der Stadt Wien.

Wo erhalte ich das Antragsformular?
Antragsformulare über die Wohnbeihilfe erhalten Sie beim jeweiligen Amt der Landesregierung bzw. in Wien beim Magistrat.

Gebührenbefreiung Radio- und Fernsehgebühren

Für diese Leistung ist das GIS zuständig.

Wo erhalte ich das Antragsformular?
Als Arbeitsloser erhalten Sie den „Antrag auf Gebührenbefreiung und/oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt“ auf Postämtern, Raiffeisenbanken und Partner-Trafiken.
Natürlich können Sie den Antrag auch im Internet downloaden…

Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt

Auch für diese Unterstützung ist das GIS zuständig.

Wo erhalte ich das Antragsformular?
Den Antrag erhalten Sie auf Postämtern, Raiffeisenbanken und Partner-Trafiken – oder im Internet unter

Regionale Unterstützung

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderungen und Unterstützungen, die aber regional organisiert sind. Zum Beispiel gibt es in Bibliotheken und Büchereien die Möglichkeit kostenlos Bücher auszuleihen. Andere Gemeinden haben besondere Einkaufsmöglichkeiten für Arbeitslose eingerichtet.
Sprechen Sie mit den örtlichen Sozialberatungsstellen, dort liegen die Informationen auf.

Sonstiges Unterstützungen

Sondernotstandshilfe
Pensionsvorschuss
Weiterbildungsgeld
Altersteilzeitgeld
Übergangsgeld