Arbeitslosenhilfe

Die Lohnersatzleistung für arbeitslose Arbeitnehmer, die entweder nicht die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld erfüllen oder dessen maximale Bezugsdauer schon voll ausgeschöpft haben, wird Arbeitslosenhilfe genannt. Ebenso wie das Arbeitslosengeld wir die Arbeitslosenhilfe nach dem letzten Nettoarbeitsentgelt bemessen, liegt aber in der Höhe unter dem Arbeitslosengeld und wird zeitlich unbegrenzt gewährt, solange der Arbeitslose der Arbeitsvermittlung für zumutbare Beschäftigungen zur Verfügung steht. Von der Bundesanstalt für Arbeit wird die Arbeitslosenhilfe verwaltet und aus Bundeshaushaltsmittel finanziert. Die Arbeitsämter sind für Anträge, Auskunft und Beratung bezüglich Arbeitslosenhilfe zuständig.