Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist eine Lohnersatzleistung der Arbeitslosenversicherung, die für begrenzte Dauer, gestaffelt nach der Dauer der vorausgegangenen beitragspflichtigen Beschäftigung, maximal 312 Tage gewährt wird. Wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und mit Zeiten einer vorausgegangen Beschäftigung mit Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit die Anwartschaftszeit erfüllt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ferner sind für den Anspruch auf Arbeitslosengeld eine persönliche Meldung und ein Antrag beim Arbeitsamt erforderlich. Arbeitslosenhilfe kann nach Auslauf des Arbeitslosengeldes beantragt werden. Nach dem vorher bezogenen beitragspflichtigen Arbeitsgeld, und zwar nach dem davon abgeleiteten Nettoentgelt richtet sich das Arbeitslosengeld.
Mit einer Sperrzeit von in der Regel acht Wochen, in der sie kein Arbeitslosengeld beziehen können, wenn sie die Arbeitslosigkeit durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses selbst herbeigeführt haben oder eine angebotene zumutbare Beschäftigung abgelehnt haben. Eine Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Rentenversicherung sind mit dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe verbunden.