Arbeitslohn

Die Vergütung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsverhältnisses erhält und zwar grundsätzlich als Geldlohn und nur ausnahmsweise bzw. teilweise als Naturallohn, wird Arbeitslohn genannt. Zum Schutz der Arbeitnehmer bei gewerblichen Arbeitnehmern und Auszubildenden ist der Naturallohn nur eingeschränkt zulässig.