Arbeitserlaubnis

Zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik bedürfen Ausländer einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeiter. Diese Erlaubnis wird Arbeitserlaubnis genannt. Grundsätzlich wird die Arbeitserlaubnis für Ausländer befristet und nur für bestimmte Personengruppen erteilt. Dabei sind unter anderem Familienangehörige von Deutschen und von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern sowie Asylberechtigte privilegiert.
Von der Arbeitserlaubnis ausgenommen (erlaubnisfrei) sind bestimmte Beschäftigungsarten. EU-Ausländer und heimatlose Ausländer brauchen keine Arbeitserlaubnis.
Geht ein Ausländer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis einen Arbeitsvertrag ein, so ist dieser rechtsunwirksam.