Arbeitsberatung

Die Arbeitsberatung stellt eine Leistung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zur Ergänzung der Arbeitsvermittlung dar. Auf Verlangen hat die Bundesanstalt für Arbeit (BA) die Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die aktuelle Lage und ihre Möglichkeiten am Arbeitsmarkt, über Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Arbeitsförderung und in Fragen der Wahl oder der Besetzung von Arbeitsplätzen, im Zuge der Arbeitsberatung, zu betreuen. Von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) sind gemeldete Arbeitslose mindestens alle drei Monate zu einer Arbeitsberatung einzuladen, bei der zu erörtern ist, auf welche Weise die Chancen der beruflichen Eingliederung verbessert werden können. Für die Arbeitsberatung zuständig sind die Arbeitsämter.